Umzug Wien Gemeindewohnung – Was beachten?

Bei einem Umzug gibt es zahlreiche organisatorische und administrative Dinge zu beachten – das gilt besonders für Gemeindewohnungen bzw. Wohnungen von „Wiener Wohnen“. Damit der Wohnungswechsel möglichst reibungslos funktioniert und Sie alles im Überblick behalten, finden Sie im Folgenden nützliche Tipps, was bei der Rückgabe einer Gemeindewohnung beachtet werden muss. Wenn Sie sich zusätzlich einen Überblick über den gesamten Ablauf eines Umzugs verschaffen möchten, hilft Ihnen unsere Seite Umzugsfirma Wien weiter.

Fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses

Zunächst sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Mietvertrag rechtzeitig gekündigt wird. Die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist beträgt bei Gemeindewohnungen einen Monat, immer zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats. Wer beispielsweise zum 30. November ausziehen möchte, muss also spätestens bis zum 31. Oktober ordnungsgemäß kündigen.

Für die Kündigung genügt in der Regel ein formloses Schreiben mit allen relevanten Angaben: persönliche Daten, neue Anschrift, neue Telefonnummer sowie das Kündigungsdatum. Die schriftliche Kündigung kann entweder persönlich im Amt abgegeben oder per Post zugestellt werden.

Räumung der Wohnung bis zum Übergabetermin

Wer aus einer Gemeindewohnung auszieht, muss deren ordnungsgemäße Rückgabe sicherstellen. Dazu müssen Möbel, Einrichtungsgegenstände und sämtlicher Hausrat entfernt werden – auch Badezimmerkästen, Lampen, Internet- und SAT-Anlagen sowie selbst angebrachte Einbaumöbel. Ebenso müssen eigenständig verlegte Bodenbeläge oder Wand- und Deckenverkleidungen zurückgebaut werden.

Kurz gesagt: Alles, was Sie selbst in die Wohnung gebracht oder dort montiert haben, muss beim Auszug wieder entfernt werden. Erst wenn die Wohnung komplett leergeräumt ist, kann sie besenrein an Wiener Wohnen zurückgegeben werden. Wenn dabei Möbel übrig bleiben, die Sie nicht mitnehmen möchten, unterstützt Sie unsere Seite Entrümpelung Wien bei der fachgerechten Entsorgung oder Weitervermittlung.

Beseitigung von etwaigen Schäden

Mit dem Leerräumen allein ist es aber noch nicht getan. Vor der Rückgabe muss das beim Einzug übernommene Inventar – etwa Sanitäranlagen oder Heizung – noch voll funktionstüchtig sein. Ist das nicht der Fall, müssen Sie die Mängel selbst beheben. Andernfalls übernimmt Wiener Wohnen die Beseitigung und stellt die Kosten in Rechnung.

Zu den Mängeln, die häufig bei der Wohnungsrückgabe auftauchen, gehören unter anderem:

  • Boden- oder Wandbeläge, die über die normale Abnutzung hinaus beschädigt oder unvollständig verlegt sind

  • Fliesen, Teppiche oder Kunststoffbeläge, die über einen bestehenden Bodenbelag verlegt wurden

  • Tapeten mit Schäden jenseits der normalen Abnutzung

  • Selbst angebrachte Decken- und Wandverkleidungen aller Art

  • Fehlende Sockelleisten

  • Durch Bohrlöcher beschädigte Fliesen

  • Beschädigte Türen und Fenster

  • Schäden und Risse an Sanitäranlagen

  • Beschädigte Armaturen

  • Nicht mehr funktionstüchtige Heizkörper

  • Nicht genehmigte Zwischenwände, die eingezogen oder entfernt wurden

Räumung des Kellerabteils

Auch das zur Wohnung gehörige Kellerabteil muss beim Auszug ordnungsgemäß geräumt werden. Alle selbst eingebrachten Gegenstände und Einbauten – etwa fest verbaute Regale oder Schränke – müssen entfernt werden. Ein professionelles Räumungs- oder Umzugsunternehmen unterstützt Sie dabei gerne, und auch hier lohnt sich ein Blick auf unsere Seite Entrümpelung Wien.

Abmeldungen durchführen

Wer aus einer Gemeindewohnung umzieht, muss sich auch um die Ab- bzw. Ummeldung von Strom, Gas und Fernwärme kümmern. Dazu gehört das rechtzeitige Ablesen der Zählerstände sowie die Abmeldung von Strom, Gas, Fernwärme, Telefon, Telekabel und Internet bei der Wohnungsrückgabe.

Zusätzlich muss der Mietzins-Einziehungsauftrag rechtzeitig bei der Bank gestoppt werden. Auch andere mit der Wohnung verknüpfte Daueraufträge und Abonnements, etwa Zeitungen oder Zeitschriften, sollten Sie kündigen oder ummelden. Wenn Sie sich diese Koordination erleichtern möchten, übernehmen wir als erfahrene Umzugsfirma in Wien auf Wunsch auch diese Formalitäten für Sie.

Schlüsselrückgabe

Zum vereinbarten Übergabetermin müssen sämtliche Schlüssel zurückgegeben werden – in der Regel Wohnungsschlüssel, Haustorschlüssel, Postkastenschlüssel, Kellerschlüssel und Sperrkarte.

Fehlende Schlüssel müssen von Ihnen ersetzt werden. Zusätzlich sind bei der Rückgabe, sofern vorhanden, auch das Anlagenbuch und der Prüfbericht der elektrischen Anlage zu übergeben.

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